Spareckzins von 3 % wieder einführen?
Bis 1967 gab es in Deutschland den gesetzlichen Spareckzins. Er bezog sich auf Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist. Der letzte gesetzliche Spareckzins lag laut damaliger Habenzinsverordnung bei 3 %. Aktuell können Sparer froh sein, wenn sie mehr als 1 % Zinsen für ihre Spareinlagen erhalten. Was meinen Sie, sollte im Interesse der Sparer wieder ein gesetzlicher Eckzins festgesetzt werden?
Ja, der Satz sollte bei mindestens 3% liegen. |
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(213) |
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45.1% |
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Ja, der Satz sollte sich aber am Markt ausrichten. |
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(124) |
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26.3% |
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Nein, in einem freien Markt brauchen wir keinen Eckzins. |
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(135) |
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28.6% |
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